Rechtsprechung
BGH, 27.05.2020 - 5 StR 173/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB
Unmittelbares Ansetzen zum (besonders schweren) Raub (Versuchsbeginn; Zwischenakt; Tatplan) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 22 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 1, § 473 Abs. 1StPO
- Wolters Kluwer
Wertung der Tat als fehlgeschlagener Versuch eines besonders schweren Raubes hinsichtlich des unmittelbaren Ansetzens bei der versuchten Öffnung der Tür zum Hintereingang
- rewis.io
Versuchter Raub in einem besonders schweren Fall: Unmittelbares Ansetzen bei wesentlichen Zwischenschritten vor der eigentlichen Tatausführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22
Wertung der Tat als fehlgeschlagener Versuch eines besonders schweren Raubes hinsichtlich des unmittelbaren Ansetzens bei der versuchten Öffnung der Tür zum Hintereingang - datenbank.nwb.de
Versuchter Raub in einem besonders schweren Fall: Unmittelbares Ansetzen bei wesentlichen Zwischenschritten vor der eigentlichen Tatausführung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Versuchter Raub - Wann geht es los, wenn man noch eine Maske aufsetzen will?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.12.2019 - 3312 Js 97/19
- LG Hamburg, 17.12.2019 - 622 KLs 14/19
- BGH, 27.05.2020 - 5 StR 173/20
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 598
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 173/20
Das ist der Fall, wenn er eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75; BGHSt 26, 201, 203 f.; Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 mwN). - BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des …
Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 173/20
Das ist der Fall, wenn er eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75; BGHSt 26, 201, 203 f.; Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 mwN).
- LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen hierfür nach der Vorstellung des Täters die von ihm vorgenommenen Gefährdungshandlungen in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur - vollständigen - Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichem Zusammenhang mit ihr stehen (BGH, Urteil v. 26.10.1978, 4 StR 429/78, NJW 1979, 378; BGH, Urteil v. 15.10.1980, 2 StR 469/80, NStZ 1981, 99; BGH, Urteil v. 26.01.1982, 4 StR 631/81, NJW 1982, 1164; BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; BGH, Urteil v. 25.10.1994, 4 StR 173/94, NJW 1995, 142, 143; BGH, Beschluss v. 27.05.2020, 5 StR 173/20, NStZ 2020, 598).